Bei allen Pflege – und Projekteinsätzen am Weihergelände sind unsere 
Jugendangler mit Eifer und Geschick dabei.
Kein Wunder, dass die Jungs (Mädels sind auch willkommen) auch klare 
Regelungen über ihre Angelrechte am Weiher erwarten. Nach einer 
längeren Prüfungsphase hat die Vorstandschaft nun im Rahmen des 
rechtlich Zulässigen folgendes festgelegt:
A. Angelberechtigungsausweis 
für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die noch keine 
Fischerprüfung abgelegt haben (Jugendfischereischeininhaber). In ihrem 
Ausweis ist vermerkt, dass sie nur in Begleitung eine erwachsenen 
Fischereiberechtigten auf das Weihergelände dürfen. Der Erwachsene 
muss allerdings nur auf die ordnungsgemäße Ausübung der Angelfischerei 
achten. Die Erziehungsberechtigten haben eine Erklärung abgegeben, dass 
sich ihr Kind ohne Aufsicht im Weihergelände aufhalten darf. Die Kähne 
dürfen alleine nicht benutzt werden.
B. Angelberechtigungsausweis 
für Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, welche die 
Fischerprüfung abgelegt haben (Fischereischeininhaber). In ihrem Ausweis 
ist vermerkt, dass sie nur in Begleitung Erwachsener oder eines 
Fischereiberechtigten (über 14 Jahre) in das Weihergelände dürfen.
Sie dürfen die Angelfischerei selbständig ausführen. Die 
Erziehungsberechtigten haben eine Erklärung abgegeben, dass sich der 
Jugendliche ohne Aufsicht im Weihergelände aufhalten darf.
Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet haben und einen Fischerei-
schein besitzen, erhalten die Angelberechtigungskarte für den Weiher mit 
Torschlüssel (nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten).
Wir wollen bei möglichst vielen Kindern und Jugendlichen erreichen, dass 
sich über das Angeln ihr Interesse „die Natur zu entdecken“ entwickelt. Das
Weihergelände bietet hierfür beste Gelegenheit.

Durch die neunen Jugendausweise (mit Passbild) wird es unseren Mitgliedern 
leichtgemacht, der Jugend Zugang zum Weihergelände zu verschaffen, 
denn auch verantwortliches Verhalten muss gelernt werden.
Rolf Sauer, Vorsitzender